Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 11.11.1999

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,773
BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99 (https://dejure.org/1999,773)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.1999 - 5 C 22.99 (https://dejure.org/1999,773)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 1999 - 5 C 22.99 (https://dejure.org/1999,773)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,773) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BSHG § 92 a Abs. 1 Satz 1
    Ersatz der Kosten der Sozialhilfe bei sozialwidrigem Verhalten; Krankenversicherung, Aufkündigung der als sozialwidriges Verhalten; Sozialhilfe, Ersatz der Kosten der bei sozialwidrigem Verhalten; sozialwidrige Herbeiführung von Sozialhilfeleistungen

  • Wolters Kluwer

    Kündigung - Krankenversicherung - Bezug von Krankenhilfe - Sozialwidriges Verhalten - Sozialhilfeträger

  • Judicialis

    BSHG § 92 a Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 92a Abs. 1 Satz 1
    Ersatz der Kosten der Sozialhilfe bei sozialwidrigem Verhalten; Krankenversicherung, Aufkündigung der - als sozialwidriges Verhalten; Sozialhilfe, Ersatz der Kosten der - bei sozialwidrigem Verhalten; sozialwidrige Herbeiführung von Sozialhilfeleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 109, 331
  • NJW 2000, 1208
  • NVwZ 2000, 574 (Ls.)
  • DVBl 2000, 1210
  • DÖV 2000, 775
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.06.1976 - V C 41.74

    Heranziehung zum Kostenersatz - Sozialhilfe - Sozialwidriges Verhalten -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99
    Wie der Senat im Urteil vom 24. Juni 1976 - BVerwG V C 41.74 - (BVerwGE 51, 61 = Buchholz 436.0 § 92 a BSHG Nr. 2) ausgeführt hat, ist mit dem Erlaß des Bundessozialhilfegesetzes mit dem früheren Rechtszustand gebrochen worden, wonach der Unterstützte grundsätzlich aufgewendete Kosten zu ersetzen hatte, und die Kostenersatzpflicht ist mit der neuen gesetzlichen Regelung (§ 92 Abs. 2 BSHG F. 1961, § 92 a Abs. 1 BSHG F. 1969) auf einen "engen deliktähnlichen Ausnahmetatbestand" beschränkt worden.

    Schuldhaft (vorsätzlich oder grob fahrlässig) verhält sich ferner nur, wer sich der Sozialwidrigkeit seines Verhaltens bewußt (oder grob fahrlässig nicht bewußt) ist (Urteil vom 24. Juni 1976 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 70.80

    Sozialwidriges Handeln - Sozialhilfe - Kostenersatz - Leistungsbescheid - Begriff

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99
    Hieran anknüpfend hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 14. Januar 1982 - BVerwG 5 C 70.80 - (BVerwGE 64, 318 = Buchholz 436.0 § 92 a BSHG Nr. 4) dargelegt, daß eine Beschränkung auf Tatbestände wie Arbeitsscheu, Verschwendungssucht oder vergleichbare Verhaltensweisen zu eng sei.
  • BVerwG, 30.08.1967 - V C 192.66

    Ersatzpflicht eines Ehegatten eines Hilfeempfängers für die zum Lebensunterhalt

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99
    Es handelt sich um einen quasi-deliktischen Anspruch, weil der Ersatzanspruch von einem schuldhaften Verhalten des Ersatzpflichtigen abhängt (Urteil vom 30. August 1967 - BVerwG V C 192.66 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.1998 - 8 A 2314/96

    Gewährung von Krankenversicherungsschutz durch das Sozialamt

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99
    BVerwG 5 C 22.99 OVG 8 A 2314/96.
  • OVG Berlin, 05.06.1980 - 6 B 98.78
    Auszug aus BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99
    Krankheit ist bekanntermaßen eines der Hauptrisiken des Lebens, das jeden jederzeit unvorbereitet und mit beträchtlichen finanziellen Folgen treffen kann (so zutreffend OVG Berlin, Urteil vom 5. Juni 1980 - 6 B 98.78 - ; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. März 1985 - 4 A 64/83 - ).
  • OVG Niedersachsen, 13.02.1991 - 4 L 190/89
    Auszug aus BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99
    Mit Beschluß vom 10. März 1998 hat das Oberverwaltungsgericht die Berufung des Klägers aus den Gründen des angefochtenen Urteils zurückgewiesen und ergänzend dargelegt: Soweit der Kläger zur Begründung seiner Ansicht, daß er sich nicht sozialwidrig verhalten habe, auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (vom 13. Februar 1991 - 4 L 190/89 - ) berufe, lasse sich diesem Urteil nichts zu seinen Gunsten entnehmen.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.03.1985 - 4 A 64/83
    Auszug aus BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99
    Krankheit ist bekanntermaßen eines der Hauptrisiken des Lebens, das jeden jederzeit unvorbereitet und mit beträchtlichen finanziellen Folgen treffen kann (so zutreffend OVG Berlin, Urteil vom 5. Juni 1980 - 6 B 98.78 - ; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. März 1985 - 4 A 64/83 - ).
  • BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 2/19 R

    Kostenersatzanspruch gegen den Betreuer wegen schuldhaften Verhaltens

    Mit diesem zusätzlichen Kriterium hat das BVerwG den Kostenersatz auf einen "engen deliktsähnlichen Ausnahmetatbestand" beschränkt (BVerwG vom 30.8.1967 - V C 192.66 - BVerwGE 27, 319; BVerwG vom 24.6.1976 - V C 41.74 - BVerwGE 51, 61 ff, 63; BVerwG vom 14.1.1982 - 5 C 70/80 - BVerwGE 64, 318 und BVerwG vom 23.9.1999 - 5 C 22/99 - BVerwGE 109, 331).

    Ein Verhalten, das zum Fortfall der sozialen Pflegeversicherung führt, wird dabei im Ausgangspunkt als (objektiv) sozialwidrig anzusehen sein (vgl bereits BVerwG vom 23.9.1999 - 5 C 22/99 - BVerwGE 109, 331 zur Aufgabe des Krankenversicherungsschutzes).

  • BSG, 29.08.2019 - B 14 AS 49/18 R

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des

    Vergleichbar hat das BVerwG sozialwidriges Verhalten erwogen bei der Aufgabe eines bestehenden Krankenversicherungsschutzes (BVerwG vom 23.9.1999 - 5 C 22.99 - BVerwGE 109, 331) oder bei der Schaffung einer Lage, die trotz vorangegangener Versagung zur Leistung von Sozialhilfe zwingt (BVerwG vom 14.1.1982 - 5 C 70.80 - BVerwGE 64, 318) .
  • BSG, 05.09.2019 - B 8 SO 15/18 R

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

    Der Verstoß gegen die Pflicht zum Abschluss eines Vertrags nach § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG kann im Grundsatz allerdings ein sozialwidriges Verhalten iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 SGB XII darstellen, das zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, die Kosten für eine Krankenbehandlung selbst aufzubringen (ähnlich bereits Bundesverwaltungsgericht vom 23.9.1999 - 5 C 22/99 - BVerwGE 109, 331) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1116
BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98 (https://dejure.org/1999,1116)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1999 - 2 A 5.98 (https://dejure.org/1999,1116)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1999 - 2 A 5.98 (https://dejure.org/1999,1116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VwGO § 43 Abs. 1, § 113 Abs. 1 Satz 4
    Alkoholverbot im Dienst; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage, Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr; Rehabilitationsinteresse

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Alkoholverbot im Dienst

  • Wolters Kluwer

    Alkoholverbot im Dienst - Feststellungsklage - Fortsetzungsfeststellungsklage - Feststellungsinteresse - Wiederholungsgefahr - Rehabilitationsinteresse

  • Judicialis

    VwGO § 43 Abs. 1; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de

    VwGO § 43 Abs. 1, § 113 Abs. 1 S. 4
    Verwaltungsprozeßrecht; Beamtenrecht - Alkoholverbot im Dienst; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage, Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr; Rehabilitationsinteresse.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3297 (Ls.)
  • MDR 2000, 459
  • NVwZ 2000, 574
  • DVBl 2000, 502 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 44.87

    Rechtfertigung einer Fortsetzungsfeststellungsklage durch das Vorliegen eines

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Ein Rehabilitationsinteresse begründet ein Feststellungsinteresse nur dann, wenn es bei vernünftiger Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalls als schutzwürdig anzuerkennen ist (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - m.w.N.; Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 - ).

    Maßgebend ist vielmehr, ob abträgliche Nachwirkungen der Maßnahme der Beklagten fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (BVerwGE 61, 164 ; Urteile vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - m.w.N. und vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - ; Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 - ).

  • BVerwG, 23.11.1995 - 8 C 9.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Ein Rehabilitationsinteresse begründet ein Feststellungsinteresse nur dann, wenn es bei vernünftiger Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalls als schutzwürdig anzuerkennen ist (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - m.w.N.; Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 - ).

    Maßgebend ist vielmehr, ob abträgliche Nachwirkungen der Maßnahme der Beklagten fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (BVerwGE 61, 164 ; Urteile vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - m.w.N. und vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - ; Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 - ).

  • BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 1.87

    Aufhebung eines Sicherheitsbescheides - Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs und

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Dabei kann auf sich beruhen, ob es sich bei diesen Maßnahmen um Verwaltungsakte oder sonstige innerdienstliche Maßnahmen handelt (vgl. hierzu Urteile vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 1.87 - ) und vom 13. November 1997 - BVerwG 2 A 6.96 - .

    Für den Fall, daß die Protokolle über diese Gespräche in die Personalakte des Klägers aufgenommen werden sollten, ist die Beklagte ebenfalls zu vertraulicher Behandlung verpflichtet (§ 90 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BBG), so daß die Gefahr der Herabsetzung des Klägers in der Öffentlichkeit nicht besteht (Urteil vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 1.87 - ).

  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Maßgebend ist vielmehr, ob abträgliche Nachwirkungen der Maßnahme der Beklagten fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (BVerwGE 61, 164 ; Urteile vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - m.w.N. und vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - ; Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 - ).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93

    Zone 30

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Maßgebend ist vielmehr, ob abträgliche Nachwirkungen der Maßnahme der Beklagten fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (BVerwGE 61, 164 ; Urteile vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - m.w.N. und vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - ; Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 - ).
  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr setzt voraus, daß auch in Zukunft die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahmen maßgebenden Zeitpunkt (stRspr; vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - und vom 19. Januar 1995 - BVerwG 8 B 168.94 - ; Urteil vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 20.95 - ).
  • BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 58.85

    Bundesbahnbeamter - Dienstherr - Kostenbeihilfe - Alkoholentwöhnungsbehandlung -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Alkoholabhängigkeit wird heute ganz unbestritten im rechtlichen Sinne als Krankheit angesehen, die es schon im Vorfeld zu verhindern gilt (vgl. etwa Urteil vom 28. April 1988 - BVerwG 2 C 58.85 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.07.1996 - 8 C 20.95

    Einberufung zum Grundwehrdienst II - Kein rechtsschutzwürdiges Interesse an der

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr setzt voraus, daß auch in Zukunft die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahmen maßgebenden Zeitpunkt (stRspr; vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - und vom 19. Januar 1995 - BVerwG 8 B 168.94 - ; Urteil vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 20.95 - ).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 6.96

    Entzug des Tarnkennzeichens.

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Dabei kann auf sich beruhen, ob es sich bei diesen Maßnahmen um Verwaltungsakte oder sonstige innerdienstliche Maßnahmen handelt (vgl. hierzu Urteile vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 1.87 - ) und vom 13. November 1997 - BVerwG 2 A 6.96 - .
  • BVerwG, 19.01.1995 - 8 B 168.94

    Voraussetzungen für das Bestehen eines berechtigten Interesses für eine

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
    Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr setzt voraus, daß auch in Zukunft die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahmen maßgebenden Zeitpunkt (stRspr; vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - und vom 19. Januar 1995 - BVerwG 8 B 168.94 - ; Urteil vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 20.95 - ).
  • VG Karlsruhe, 10.12.2018 - 1 K 6428/16

    Freiheitsbeschränkende polizeiliche Maßnahmen gegen Versammlungsteilnehmer;

    Dies begründet eine diskriminierende Wirkung gegenüber der Klägerin, der durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (BVerwG, Urteil vom 11.11.1999 - 2 A 5.98 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12

    Medizinisch-psychologisches Gutachten; Fahreignungsgutachten;

    Sie setzte voraus, dass auch in Zukunft die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgeblichen Zeitpunkt (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 5.98 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 8 Rn. 15 m.w.N.).

    Maßgebend ist vielmehr, ob bei objektiver und vernünftiger Betrachtungsweise abträgliche Nachwirkungen der Maßnahme fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (Urteil vom 11. November 1999 a.a.O. Rn. 16 f.).

    Ebenso wenig ist ersichtlich, dass durch die Anforderung des Fahreignungsgutachtens und den auf dessen Nichtvorlage gestützten Ablehnungsbescheid die Gefahr einer Herabsetzung des Klägers in der Öffentlichkeit besteht (vgl. zu diesem Aspekt Urteil vom 11. November 1999 a.a.O. Rn. 18).

  • VG Neustadt, 06.09.2017 - 5 K 783/16

    Berechtigtes Interesse zur Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Maßgebend ist vielmehr, ob abträgliche Nachwirkungen des erledigten Verwaltungsaktes fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes wirksam begegnet werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1999 - 2 A 5/98 -, NVwZ 2000, 574).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht